Rechtsanwalt Dietmar Würthner
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Von Zeit zu Zeit finden Sie an dieser Stelle Kurzinformationen zu aktuellen und interessanten Gerichtsurteilen.

Aktuelles aus deutschen Gerichtssälen:

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 10. November 2005 darüber entschieden, ob eine beschenkte Person im Rahmen eines Frauenschenkkreises die Rückforderung verweigern kann mit dem Argument, dass die schenkende Person von der Sittenwidrigkeit des Schenkkreises und dessen Funktion Kenntnis hat.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass diese Kenntnis im Sinne von § 817 Satz 2 BGB den Beschenkten ausnahmsweise nicht von der Pflicht zur Rückzahlung des geschenkten Betrages befreit. Dies führt dazu, dass im Regelfall der Beschenkte trotz Kenntnis des Schenkenden von diesen Umständen, zur Rückzahlung an den Schenkenden verpflichtet ist.
Die Verjährung der Schenkungen aus dem Jahr 2002 tritt am 31. 12. 2005 ein, so dass hier rechtzeitig vor Fristablauf gehandelt werden muss.

 

 
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